Sonntag, 30. Oktober 2016

1238 Beiträge und 165.148 Aufrufe des Blogs

Das kann sich sehen lassen!

Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!

Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).

Samstag, 29. Oktober 2016

Radweg Mehrow/Ahrensfelde - Landesregierung antwortet

Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2141
des Abgeordneten Péter Vida

BVB/FREIE WÄHLER Gruppe
Landtagsdrucksache 6/5159
Radweg an der Landstraße 228 zwischen Mehrow und Ahrensfelde

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers
Die Landesstraße 228 zwischen Mehrow und Ahrensfelde gilt wegen des zunehmend starken Verkehrsaufkom-mens als anerkannt gefährlich. Sie wird u.a. stark von Schulkindern genutzt. Seit den 90er Jahren wurde deshalb die Schaffung eines Radweges thematisiert und das entsprechende Projekt ständig rang- und zeitverschoben in In-vestitionslisten (Bedarfslisten) des Landes aufgenommen. Ende 2000 war die Planungsreife des Projekts erreicht. Eine Umsetzung wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in Eberswalde für 2015 denkbar gehalten. Passiert ist nichts.

Vorbemerkung der Landesregierung
Im Land Brandenburg gibt es keine Landesstraße 228. Es wird davon ausgegangen, dass die Landesstraße 339 gemeint ist. Diese weist im Landesdurchschnitt ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen von 2.733 Kfz/24 h (letzte offizielle Straßenverkehrszählung 2010) auf.

Frage 1:
Was ist die Ursache für die beträchtliche zeitliche Verzögerung und die auch wiederholten Rückstufungen des Projekts?

zu Frage 1:
Die Haushaltsmittel für die Planung von Radwegen werden nach Kriterien wie insbesondere das Verkehrsaufkommen priorisiert. Da nach dieser Priorisierung anderen Projekten Vorrang eingeräumt wurde, wurde die Planung für den Radweg ausgesetzt und konnte bis heute nicht wieder aufgenommen werden.

Frage 2:
An welcher Stelle steht das Projekt in der laufenden Investitionsplanung (Bedarfsliste) des Landes Brandenburg?

Frage 3:
Welche zeitlichen Vorstellungen gibt es zur baulichen Umsetzung des Projektes gegenwärtig?

zu Fragen 2 und 3:
Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Bedarfsermittlung. Eine Prioritätensetzung erfolgt u. a. auf der Grundlage der vorhandenen Kfz-Belastung sowie z. B. unter dem Aspekt der Sicherung von Schulwegen.
Die Bedarfsermittlung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann zur Einordnung des Radwegs an der L 339 und einer möglichen Umsetzung derzeit keine Aussage getroffen werden.

Unser Landtagsabgeordneter Peter Vida fragt nach: 

Bernau, den 24.10.2016

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2141: Radweg an der Landstraße 339 zwischen Mehrow und Ahrensfelde

Vorweg möchte ich bestätigen, dass wie in Ihrer Antwort richtig dargestellt es sich um die Landesstraße 339 anstatt 228 handelt.
Nach Prüfung der Antwort der Landesregierung (6/5159) ergeben sich folgende Nachfragen:

Die genannte Anzahl von 2.733 Kfz/24 h mit Stand 2010 ist eine Zahl, die so ohne Erläuterung und Hintergrundwissen gar nicht bewertet werden kann. 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Inwiefern werden nach der Feststellung des Gesamtverkehrsaufkommens die Randbedingungen (Fahrbahnbreite, Fahrbahnzustand besonders an den Kanten, Kurven, eingeschränkte Übersichtlichkeit wegen Hügeln oder in die Fahrbahn hineinragenden Bäumen, Bauwerken u. ä., Ausleuchtung durch Straßenlampen) bei der Bewertung berücksichtigt?

  1. Wie teilt sich dieses festgestellte Gesamtverkehrsaufkommen richtungsweise nach Ahrensfelde bzw. Mehrow dar?

  1. Zu welchen Zeiten und Tagen und an wie viel Tagen wurde diese Erfassung des Gesamtverkehrs vorgenommen?

  1. Wurden dabei auch Radfahrer erfasst und wenn ja auch richtungsweise?

  1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Erfassung des Verkehrsaufkommens im Jahre 2010 für eine heutige Bewertung zur Priorisierung der Erforderlichkeit des Radweges noch ausreichend ist?
 
Péter Vida, MdL  

Es muss erst jemand verunfallen
Soweit darf es nicht kommen! Wir Ahrensfelder Unabhängige bleiben am Radwegebau dran!
 

Donnerstag, 27. Oktober 2016

B158n - Landesregierung antwortet

Der Gemeinde - Dauerbrenner lässt weiter auf sich warten!
Wir Unabhängigen finden uns mit diesem Zustand im Interesse der Bürger nicht ab und werden uns an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages wenden!
  
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140
des Abgeordneten Péter Vida
BVB/FREIE WÄHLER Gruppe

Landtagsdrucksache 6/5158
Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B 158n Ahrensfelde

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers
Die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B 158n (Umfahrung Ahrensfelde) mit ca. 1.000 Einwendungen ist am 08.11.2011 abgelaufen. Seitdem herrscht bei den Einwendern und betroffenen Kom-munen Unklarheit über den Fortgang des Verfahrens, da es bisher keine konkreten Rückäußerungen des zuständi-gen Landesbetriebes Straßenwesen gibt.

Frage 1:
Was sind die Ursachen für die beträchtliche zeitliche Verzögerung des Verfahrensabschlusses bzw. Stillschweigen in dem ganzen Projekt?
Frage 2:
Wie ist der Stand des Verfahrens?

zu Fragen 1 und 2:
Am 02.09.2011 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Basis der diesem Verfahren zugrunde liegenden Planung war der Gesehenvermerk des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18.08.2009, der u.a. einen teilweise überdeckten Trog zur Reduzierung der Lärmimmissionen und optimalen Einpassung der Verkehrsanlage in die städtebaulichen Gegebenheiten entlang der Klandorfer Straße beinhaltete.
Mit Prüfungsmitteilung vom 01.08.2011 wurde das Vorhaben parallel durch den Bundesrechnungshof (BRH) einer Prüfung unterzogen. Infolge von Hinweisen durch den Bundesrechnungshof mussten verschiedene technische und finanzielle Sachverhalte erneut überprüft werden. Im Ergebnis einer anschließenden Projektbegutachtung hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages die bereits bestätigte Vorzugsvariante mit gedeckeltem Trog als zu teuer in Frage gestellt und sich für eine ebenerdige Linienführung, für die ein Einsparpotential von 9 Mio. EUR gesehen wird, ausgesprochen. Da sich das Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich dieser Auffassung angeschlossen hat, fehlt bis zur Klärung dieser offenen Sachverhalte die rechtliche Grundlage zur Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens, das daraufhin Anfang 2013 ausgesetzt wurde.

Frage 3:
Welche zeitlichen Vorstellungen/Planungen gibt es zum Abschluss des Verfahrens?
zu Frage 3:
In der Zwischenzeit hat es vielfältige Abstimmungen und Stellungnahmen der Auftragsverwaltungen mit dem Bund mit dem Ziel der Beibehaltung der bisherigen Lösung gegeben, da dies nach Überzeugung der Auftragsverwaltungen die städtebaulich verträglichste Variante ist und bis zu 10 m hohe Lärmschutzwände eine unverhältnismäßige Zerschneidungswirkung an der Grenze zum Land Berlin erzeugen würden. Trotz aller Bemühungen konnte in dieser Frage bislang kein Konsens gefunden werden.

Samstag, 15. Oktober 2016

Bürgermeister und Fachbereichsleiterin Schaaf machen sich lächerlich, sind fehl am Platze

Ich war da mal ne Woche weg:
Jetzt die Antwort des Bürgermeisters auf meine einfache Anfrage auf Initiative von Anwohnern des Krummenseer Weges, die die "Schweinerei" satt haben: 

Weshalb in der Stellungnahme der Ahrensfelder Bauverwaltung zum Bauantrag des Herrn Rahlf bezüglich der Schweinehaltung am Krummenseer Weg diese Fläche durch Frau Wenzel merkwürdigerweise dem Außenbereich Mehrows zugeordnet wurde?



Wer ein derartiges Schreiben einem Bürger zumutet, der ist unsicher, der hat etwas zu verbergen, der ist nicht ehrlich und der ist letztendlich in dieser verantwortungsvollen Funktion fehl am Platze!
Wer kann da noch Vertrauen in diese Verwaltungsspitze haben?

Zur Erinnerung: Bürgermeister, Frau Schaaf und Frau Wenzel haben im rechtsgültigen Flächennutzungsplan genau diese Fläche dem Innenbereich (Ausweisung als Baufläche) zugeordnet. Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises sieht das nicht anders!

Bürgerreaktion: 

"Was da läuft, könnte auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es ist offensichtlich, dass die Verwaltung das Grundstück wider besseren Wissens im Genehmigungsverfahren dem Außenbereich zugeordnet hat - die Immobilie liegt mitten im Ort und die Beratungen zum FNP sind erst wenige Jahre her. Es ist nicht der erste Fall, wo Bauvorhaben so durchgedrückt werden.

Es ist ebenso offensichtlich, dass die Verwaltung mit der bewussten und entscheidenden Falschangabe - Außenbereich statt Innenbereich - die Interessen eines einzigen Bauherren und Schweinezüchters zum Nachteil aller anderen Interessen (Anwohner, Umwelt) damit vorsätzlich begünstigt.

Und es ist offensichtlich, dass das jetzt vertuscht werden soll, indem sogar von Bürgermeister und Verwaltungschef Gehrke persönlich berechtigte Auskunftsansprüche abgebügelt werden und das mit absurden "Argumenten".

Für wie blöd hält der Bürgermeister Gehrke die Bürger eigentlich? Klar ist es richtig, dass die Kreisverwaltung an das Einvernehmen der Gemeinde nicht gebunden ist, aber meist hält sich der Kreis daran. Aber das spielt doch hier gar keine Rolle!

Vielmehr ist der umgekehrte und hier vorliegende Fall entscheidend! Wenn nämlich die Gemeinde kein Einvernehmen erteilt hätte, würde in der Regel auch die Kreisverwaltung keine Zustimmung erteilen! Und die Ablehnung eines solchen Vorhabens im INNENBEREICH sollte bei dieser von Rahlf beabsichtigten Nutzungsform für jede anständige Verwaltung zwingend sein.

Eine Strafanzeige, die auch an die Presse gegeben wird, wäre meines Erachtens in diesem Fall eine konsequente Reaktion.

Es ist einfach eine einzige Sauerei, was sich dieser Klüngel hier seit so vielen Jahren und in so vielen Fällen erlaubt."

Jetzt scheint mehreren Mehrowern der Kragen zu platzen

Der nach wie vor bestialisch - ätzende Gestank, der vom Schweinehaltungsareal Krummenseer Weg ausgeht, scheint nun auch mehrere Anwohner des Krummenseer Weges und darüber hinaus zu stinken!

Hinzu kommt, dass durch die unhygienische Freilandfütterung der Schweine zunehmend Ungeziefer, Ratten, Krähen und Wildtiere (Fuchs, Waschbär, Wildschweine) als Krankheitsüberträger angelockt werden.

Darüber hinaus bemängeln diese Mehrower zurecht, dass die unzumutbare Schweinehaltung inmitten Mehrows die Attraktivität des Ortsteils wesentlich mindert.

Ein untragbarer Zustand, der die Mehrower veranlasst hat, sich an die Genehmigungsbehörde zu wenden! 



 



Kommentar zum MOZ-Beitrag: Wandlitz "Neue Häuser im Landschaftsschutzgebiet"

Dr. Wolfgang Unger

Landschaftsschutz und Landschaftspflege nur Worthülsen 

Hier haben wir wieder ein Beispiel dafür, was kommunale Selbstverwaltung anrichten kann! Das Gemeinwohl soll den Interessen Einzelner geopfert werden, weil eine "qualifizierte Mehrheit" der Gemeindevertretung, aus welchen biederen Gründen auch immer, Landschaftsschutz und Landschaftspflege offensichtlich nur als Worthülsen gebraucht!

Was sollen da die vom Landkreis aufwendig betriebenen Workshops in den Kommunen? 
Alles nur formal, der Bürgertäuschung wegen?

Hier der Beitrag: 
http://www.moz.de/lokalredaktionen/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1522377/

Ein weitererKommentar:

Kerstin Berbig

Wald- und Seengemeinde???

Als Gemeindevertreterin muss ich Dr Unger Recht geben. Diese Entscheidung der Gemeindevertretung dient eben nicht dem Gemeinwohl und wurde daher auch von mir abgelehnt. Aus meiner Sicht sollten sich die Gemeindeverwaltung und auch die Gemeindevertreter darauf besinnen was unseren Ort ausmacht, nämlich die Waldgebiete und die Seen. Das sollte durch uns geschützt werden und nicht durch uns zur Abholzung freigegeben werden. Denn oft genug wurde mit einer „ geringen“ Abholzung begonnen und dann „oh Schreck“ waren plötzlich die anderen Bäume auch weg. Wir haben uns als Gemeinde eine Baumschutzsatzung gegeben um unseren Bestand zu schützen, wir sollten dabei an alle Waldflächen denken. Es ist auch nicht richtig den schwarzen Peter an den Landkreis zu schieben, die könnten ja ablehnen. Wir als Gemeinde sind in der Pflicht, auch für die Zukunft unserer Kinder, dafür zu sorgen dass unsere Wälder erhalten bleiben. Ich wurde heute von Einwohnern gefragt warum wir diese Entscheidung getroffen haben. Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil auch ich nicht nachvollziehen kann warum der Großteil der Gemeindevertreter so entschieden hat.

Mehrower Dorfteich - hier lässt es sich leben

Heimatkunde!

Bisamratte oder Biber oder Nutria?
Wo holt die oder der,  bloß das Futter her?








Donnerstag, 13. Oktober 2016



Patrick Seiler - Ahrensfelde aus unserer Wählergruppe der Unabhängigen wendet sich zum GV-Tagesordnungspunkt Verabschiedung der Kita-Gebührensatzung an die Gemeindevertretung und den Vorsitzenden mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Gemeindevertretung Ahrensfelde
z. Hd. Vorsitzender Maik Berendt
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
 Ahrensfelde, 12.10.2016

27. Gemeindevertretersitzung, 17.10.2016 – Einwohnerfragestunde

Sehr geehrter Herr Berendt,

in Bezug auf die oben genannte Sitzung bitte ich Sie, da ich persönlich nicht anwesend sein kann, um öffentliches Vortragen, Stellungnahme bzw. Beantwortung der nachfolgenden Anregungen bzw. Fragen an alle Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung innerhalb des Tagesordnungspunktes „06 Einwohnerfragestunde“:

Thema: KitaGebS

1) Im „Niederschriftauszug – Sitzung des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Ahrensfelde am 29.09.2016“ ist Folgendes erwähnt: „[…]   Der Mittelwert des durchschnittlichen Einkommens wurde auf 4.855,00 € erhöht. Die zweite Änderung erfolgte in Erweiterung der Einkommensgruppen im oberen Bereich, um weitere drei Gruppen, so dass die Höchstgebühren erst bei einem monatlichen Familieneinkommen in Höhe von 8.730,00 € brutto erreicht werden. […].
Frage:
Welches genaue Durchschnittseinkommen existiert im Jahr 2015 im Gemeindegebiet und warum (Bitte um konkrete Werte und Aspekte!) lässt man „Normalverdienern“ nahezu die gesamte finanzielle Last der Kita-Gebühren tragen und geht mit der oberen Einkommensgrenze nicht noch weiter nach oben?

2) Das Land Brandenburg schafft ab 2018 schrittweise die Kita-Gebühren ab. Dies ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt.
Frage: Warum geht die ehemals kinder- und familienfreundliche Gemeinde Ahrensfelde hier einen vollkommen umgekehrten Weg und bereichert sich kurz vor Abschaffung derart am Haushaltseinkommen der hier lebenden Familien?

3) Wenn schon durchschnittlich verdienende Familien ab dem Jahr 2017 rigoros belastet werden sollen, welche Ideen bzw. Möglichkeiten sieht die Gemeindevertretung und -verwaltung, ab dem Jahr 2017 vermögende Einwohnerinnen und Einwohner (denkbar ist monatliches Bruttoeinkommen ab 75.000 € pro Person) am Füllen des kommunalen Haushaltes zu beteiligen und so einen sozialen Ausgleich zu generieren?

4) Ausdrücklich an alle Abgeordneten: Die Vorbereitung der meisten Abgeordneten ist in der Sitzung des Sozialausschusses rückblickend mit „ungenügend“ zu bewerten (keine Kenntnisse des Satzungsinhaltes, keine multiperspektivische Argumentation; unreflektiertes, (abhängiges?) Folgen des Bürgermeisters).
Frage: Warum bereiten sich einige von Ihnen inhaltlich nur unzureichend auf Sitzungen vor und sind Sie bereit diesen misslichen Zustand durch vorbildliche Vor- und Nachbereitung zeitnah zu beenden?

Vielen Dank und freundliche Grüße

gez. Patrick Seiler

Außerdem weist Herr Seiler den Vorsitzenden der GV auf Folgendes hin:

Sehr geehrter Herr Berendt,

wie Sie wissen, begünstigt die am 17. 10.2016 zu beschließende "KiaGebS" Beamte gegenüber allen anderen beruflichen Statusgruppen überdurchschnittlich stark. Sollten Sie diesen Status inne haben, so fordere ich Sie hiermit ausdrücklich auf, sich bei der im Betreff genannten Abstimmung für "befangen" zu erklären oder sich zu enthalten, da Sie Kinder in Betreung haben und von dieser neuen Satzung finanziell profitieren würden. Vielleicht geben Sie diesen Hinweis ebenfalls allen anderen Gemeindevertretern mit "Beamtenstatus" (auch zeitlich befristet) zur Entscheidungsfindung weiter.


Vielen Dank und freundliche Grüße
Patrick Seiler


Hier die Antwort des Herrn Berendt:

Sehr geehrter Herr Seiler,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider kann ich Ihrer Bitte nicht entsprechen, da die zugrunde liegenden Regelungswerke ein solches Verfahren nicht vorsehen.
Üblicherweise werden schriftliche Anfragen an die Verwaltung, von dort schriftlich beantwortet.


Freundliche Grüße

Maik Berendt 

Ganz offensichtlich will sich der Bürgermeister vor der öffentlichen Beantwortung der Fragen drücken. Wie auch wieder die  letzte Sozialausschusssitzung gezeigt hat, ist der Entwurf selbst in den Reihen der Gemeindevertretung umstritten. Andere Kommunen sehen da kein Problem mit dem"Regelwerk". Die Geschäftsordnung ist gegenwärtig im Internet nicht einsehbar.
Ich rate Herrn Seiler das Handeln des Vorsitzenden von der Kommunalaufsicht bewerten zu lassen!

Wir Unabhängigen sehen im Handeln des Vorsitzenden Berendt und des Bürgermeisters (beide CDU) einen weiteren Versuch die demokratische Kultur unserer Gemeinde zu untergraben.

Sonntag, 9. Oktober 2016

Lindenberg Süd - Gemeindevertretung - Handlanger der Bauverwaltung?

Die 3ha große Fläche im Außenbereich war Standort einer Schweinemastanlage. Im 2014 verabschiedeten FNP wurde sie als Wohnfläche ausgewiesen. Mit der Erarbeitung des FNP wurde das Planungsbüro a.r.s aus Bernau, Geschäftsführerin Frau Haß, durch die Bauverwaltung Ahrensfelde beauftragt. Textlich im FNP wurde festgehalten, dass das im Außenbereich liegende Bauvorhaben über einen Bebauungsplan nach §13a BauGB der Innenentwicklung zu realisieren ist. 
Damit war klar, die Bauverwaltung verzichtet mit diesem Verfahren sowohl auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als auch auf Ersatzmaßnahmen/Ersatzzahlungen für die Inanspruchnahme der Schutzgüter Boden und Natur.
Inwiefern die GV damals die Tragweite der Entscheidung für dieses Verfahren erkannt hat, ist fraglich!

Ein Lindenberger Investor hat diese Fläche von der BVVG (Treuhand) sowie weitere angrenzende Flächen (Ackerland und Grünland) erworben und sein Interesse zur Bebauung von 6,7ha bei der Bauverwaltung Ahrensfelde bekundet.
Dem wurde entsprochen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §13a BauGB beschlossen.
Auch hier ist fraglich, ob sich die GV der Erweiterung der im FNP ausgewiesenen Baufläche von
3 auf 6,7ha ohne Beschluss auf Änderung des FNP bewusst war!
In der Vorlage der Bauverwaltung für die GV heißt es nämlich:“Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt“, was ja nicht stimmt!! 
Von einem Verzicht auf Ersatzmaßnahmen ist in der Vorlage ebenfalls nicht die Rede!
Durch weiteren Zukauf erfasst der Geltungsbereich des BP – Entwurfes jetzt sogar 7,1ha.

Beauftragt mit der Erstellung des Bebauungsplanes wurde vom Investor offensichtlich auf Empfehlung der Bauverwaltung das Bernauer Planungsbüro a.r.s.!

Die GV hat inzwischen die Offenlegung des BP-Entwurfes Lindenberg Süd beschlossen.

Und wen beauftragt der Bürgermeister per Vollmacht mit der städtebaulichen Planung und Mitwirkung beim Bauleitplanungsverfahren? Und wen bevollmächtigt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde alle für das Bauleitplanverfahren notwendigen Anfragen und Abstimmungen zu führen?
Genau! Das Planungsbüro a.r.s. aus Bernau, welches vom Investor mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd beauftragt wurde!


Den "objektiven Umgang" mit den Stellungnahmen, auch der Bürger kann man nur erahnen!


Freitag, 7. Oktober 2016


PRESSEMITTEILUNG BVB / FREIE WÄHLER ZU KREISFUSIONSPLÄNEN DER LANDESREGIERUNG

„Da ist ihnen einer abgegangen“ – BVB / FREIE WÄHLER kritisiert rot-rote Kreisfusionspläne



BVB / FREIE WÄHLER tritt den heute bekannt gewordenen Kreisfusionsplänen von Rot-Rot (http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/10/brandenburg-plaene-fuer-kreisgebietsreform-vorgestellt.html) mit deutlicher Kritik entgegen. Entgegen den bisherigen Versprechungen, einen ausgewogenen, auf die Hinweise von Verbänden und Kommunen gestützten und fachlich begründeten Vorschlag zu unterbreiten, zieht die Koalition willkürlich Kreisgrenzen neu.

„Das kann ich mir bildlich gut vorstellen. Über eine Landkarte gebeugt, ziehen die rot-roten Strategen die Kreisgrenzen neu. Da ist ihnen bestimmt einer abgegangen – so ganz einfach ohne Rücksicht auf alle Hinweise die eigene Macht zu zelebrieren“ erklärte BVB/FREIE WÄHLER-Gruppensprecher Péter Vida.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen entlarven sich damit auch selbst. Über Monate hinweg wurde beteuert, dass territoriale Vorschläge erst als Ergebnis des Prozesses erfolgen würden. Nun werden bereits ohne tiefgründige Erörterung Fakten geschaffen. Und diese widersprechen auch der von den Planern gesetzten Logik. Denn die neuen Zuschnitte erfüllen in keiner Weise die strukturellen und demographischen Maßstäbe, die Rot/Rot selbst gesetzt hat

Faktencheck:
Es hieß, man müsse im Groben gleichgroße Landkreise schaffen aufgrund von angeblich vom Innenminister „analysierten“ Skalen- und Synergieeffekten.

1. Bisher hatte der einwohnermäßig kleinste Landkreis (Prignitz) 63% weniger Einwohner als der größte (Potsdam-Mittelmark). In Zukunft hat der kleinste Landkreis (Prignitz-OPR) 60% weniger Einwohner als der größte (Groß-Lausitz). Ergo: Disproportionalitäten bleiben bestehen.

2. Bisher lag der Unterschied zwischen dem flächenmäßig kleinsten Landkreis (Oberspreewald-Lausitz) und dem größten (Uckermark) bei 152%. In Zukunft vergrößert sich diese Spanne sogar: Oberhavel vs. Groß-Lausitz: 173% Flächenunterschied.

Mit dem Großlausitzkreis entsteht auch der flächenmäßig zweitgrößte Landkreis Deutschlands. Man versprach, nicht dieselben Fehler wie in Mecklenburg-Vorpommern zu wiederholen – tut es aber trotzdem. Es entstehen Landkreise mit einer Ausdehnung von bis zu 150 Kilometern. Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung im Sinne des Grundgesetzes nichts zu tun. Von den viel gepriesenen Sektoralkreisen (alle grenzen an Berlin) ist offenbar auch keine Rede mehr.

Diese Landkarte zeigt, dass all die Beteuerungen von Lokal- und Regionalpolitikern von SPD und Linken nichts wert waren. Sei es Sylvia Lehmann (SPD), die hoch und heilig versprach, dass Dahme-Spreewald eigenständig bleibt oder Landrätin Kornelia Wehlan (Linke), die damit warb, in ihrer Partei den Bestand Teltow-Flämings durchsetzen zu können oder Landrat Bodo Ihkre (SPD), der stets Vorhalte, Barnim müsse mit der Uckermark fusionieren, zurückwies. Man erkennt: Am Ende führen auch sie die Vorgaben der Parteizentralen aus.

Gegen dieses Vorgehen kann es nur ein Mittel geben: Die von BVB / FREIE WÄHLER mitinitiierte Volksinitiative zum Stopp dieses Vorhabens. Diese Landkartenwillkür kann man nur mit Hilfe der VI aufhalten – aber mit Hilfe der VI werden wir sie aufhalten.

Péter Vida, MdL
BVB / FREIE WÄHLER
0170-4890034

Dienstag, 4. Oktober 2016

Mehrower fragen, wann für die Bodenaufbereitungsanlage des Herrn Rahlf am Ortseingang endlich das Aus kommt

Es geht in Mehrow das Gerücht um, 2017 wäre es soweit. Dann wären die „genehmigten 10 Jahre“ um und Mehrow wäre eine von Herrn Rahlf zu verantwortende Dreckecke los.
Woher das Gerücht kommt, ist mir nicht bekannt. Ich weiß allerdings, dass um dieses im FNP ausgewiesene Gebiet eine Klage eines anliegenden Eigentümers gegen die Gemeinde läuft, deren Verhandlung noch aussteht.
Eventuell liefert diese Klage den Stoff für das Gerücht.

Ich habe im Genehmigungsbescheid des Landesumweltamtes Brandenburg vom 28.02.2007 nachgesehen und da steht nichts von einer befristeten Genehmigung.

In der Genehmigung der Anlage zur Aufbereitung von Boden mit Zwischenlager steht aber, dass die Gemeinde Ahrensfelde am 16.10.2006 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat!

Noch heute sitzen Gemeindevertreter in der GV, die damals dafür die Hand gehoben und Mehrow das eingebrockt haben; die mit dieser Entscheidung dem Ortsansehen geschadet und der Ortsentwicklung „Knüppel zwischen die Beine“ geworfen haben. Genau so, wie es die Ahrensfelder Bauverwaltung und der Bürgermeister mit der Einvernehmenserklärung zum Rahlfschen Bauantrag Schweinehaltung, jetzt wieder getan haben!
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat im Gegensatz dazu damals die Genehmigung abgelehnt!

Da die Firma Rahlf Straßenreinigung betreibt, kommt von den Bürgern auch die Frage, was mit dem Straßenkehricht passiert?
Dazu wird in der Genehmigung festgehalten: Die Verwendung von Straßenkehricht zur Gemischherstellung ist nicht zulässig! Straßenkehricht zur Zwischenlagerung darf nur angenommen werden, wenn dem Landesumweltamt ein Entsorgungsweg nachgewiesen und dieser vom Amt bestätigt wurde.

Wer dazu mehr wissen will, der wende sich an das Landesumweltamt Außenstelle Schwedt (Anlagen-und Umweltüberwachung).

Welche Position der Ortsvorsteher Wollermann zu dieser Anlage am Ortseingang hat, ist öffentlich nicht bekannt!

Wen es interessiert: Hier der Hinweis auf einen Beitrag der MOZ.























Einen anonymen "Duzfreund" stören die aufklärenden Infos für die Mehrower so, dass er übelst mit Dreck werfen muss:

"Du bist so ..... Bauer Rahlf kämpft im Krankenhaus und und du.... So ein Dreck für Mehrow. Du bist gemeint. Hau endlich ab. Verschwinde nach Berlin zurück." 

Hier die Reaktion eines Lesers:

Die übliche gehässige und plumpe Reaktion auf unterstem Niveau.
Die "Bodenaufbereitung" ist ein einziger Skandal, vor allem die Genehmigung und der so lange von den Behörden geduldete Betrieb eines solchen Schandflecks für unseren Ort.
Nicht nur der Betreiber Rahlf, auch der Bürgermeister und die wechselnden Ortsvorsteher sollten sich schämen, dass Mehrow durch diese trostlose Anlage seit Jahren so verunstaltet wird. Und das in prominenter Lage gleich am Ortseingang und nahe von Wohnbebauung und Kirche! 
Da weiß jeder Besucher gleich, dass sich hier in unserem Mehrow offenbar jemand alles erlauben kann - und damit leider zu oft auch bei den Behörden durchkommt, die bei dieser Person auffällig viel Nachsicht zeigen.     
Natürlich wünschen wir dem "Bauer" Rahlf (und auch dem Ex-Makler Rahlf, dem Massentier- und Schweinehalter Rahlf sowie Landhofbesitzer, dem Fuhrpark-Besitzer Rahlf, dem Ex-Bauunternehmer Rahlf, dem Besitzer der Erd-, Tief- und Landschaftsbau GmbH und dem Ex-Gemeindevertreter Rahlf) gute Besserung - in jeder Hinsicht, nicht nur gesundheitlich.

Sonntag, 2. Oktober 2016

Mit schwerem Rucksack zum Bildungsdezernenten

Ahrensfelder Unabhängige

Wie schon berichtet zieht demnächst eine Ahrensfelder Bildungskarawane unter Führung des Bürgermeisters nach Eberswalde zum Bildungsdezernenten des Landkreises. Von den Unabhängigen darf keiner mit, denn deren der Gemeindevertretung und dem Landkreis vorgestelltes Schulkonzept, so der Bürgermeister, ist für ihn und seine Verwaltung von Desinteresse.

Löbliches Ziel des Besuchs ist, in die Kreisschulplanung 2017 bis 2022 mit einer
weiterführenden Schule aufgenommen zu werden. Da sind sich in der Gemeindevertretung alle einig! Und der Bedarf in der Bevölkerung ist da!

Doch was ist im Rucksack drin, dass der Zielstellung wenig hilfreich ist?

Es ist die bisherige Schulentwicklung in der Gemeinde.
Was ist falsch gemacht worden und was könnte der Gemeinde jetzt auf die Füße fallen?

Auf die Füße wird der Gemeinde der vom Bürgermeister inszenierte Schnellschuss mit dem privaten zweizügigen Gymnasium in Blumberg fallen. Das Gymnasium ist unbestritten gut für die etwa 50 Schüler der Blumberger Grundschule, die es nach der 6. Klasse aufsuchen wollen.
Der Haken ist der, dass das private Gymnasium aber auch einen Oberschulbereich für etwa 25 Schüler anbietet.
Da wir in der Gemeinde auch in den nächsten Jahren mit etwa 100 Schülern pro Jahrgang als Abgänger aus der Grundschule rechnen müssen, ist einsehbar, dass für eine öffentliche weiterführende Oberschule lediglich 25 Schüler zur Verfügung ständen.
Eine genehmigungsfähige weiterführende Oberschule bedarf mindestens aber 50 Schüler, um zweizügig geführt werden zu können!
Für 25 Schüler ist eine möglichst wohnungsnahe Beschulung gegenwärtig also nicht möglich. Diese müssen in den Landkreis ausweichen.
Eine denkbare Lösung wäre der Ausbau des Gymnasiums auf eine Dreizügigkeit, bei gleichzeitigem Abbau des einzügigen Oberschulbereiches!

Nun zur Grundschule:

Die Gemeinde hat unbestritten ein gut ausgerüstetes, aber ein mit dem vollzogenen Anbau zu großes Grundschulgebäude in Blumberg.
Das jetzige Gebäude ermöglicht eine Fünfzügigkeit pro Jahrgangsstufe mit insgesamt 600 bis 700 Schülern an der Schule. Pädagogisch sind Schulen dieser Größenordnung jenseits von Gut und Böse!
Hätte man sich bei steigendem Schüleraufkommen und notwendig größer werdendem Bedarf an Räumlichkeiten für die Grundschule am Brandenburger Schulgesetz orientiert, dann wäre eine pädagogisch sinnvollere Lösung angesagt gewesen.

Das Schulgesetz lässt um eine möglichst wohnungsnahe Beschulung zu sichern, ein Mehr an Schulstandorten im Gemeindegebiet zu.
Bedingung ist, dass für jede Schule mindestens zwei Jahrgangsstufen mit zwei Klassen eingerichtet werden.
Und genau das wäre in unserer Gemeinde mit jährlich etwa 100 Schulanfängern für zwei Schulen möglich gewesen.
Zwei Schulen mit je sechs Jahrgangsstufen mit je zwei Klassen. Und man hätte mit 300 Schülern je Schule, überschaubare, pädagogisch-wertvolle Schulen.
Was nicht ist, sollte noch werden. Es ist in der Gemeinde Diskussionsbedarf angesagt!

Liebe Leserinnen und Leser sprechen sie in ihrem Umfeld über dieses Thema, machen sie die Schullandschaft zum Gespräch in der Gemeinde!

Nach dem Schulgesetz haben Gemeinden ihren Grundschulen Schulbezirke zuzuordnen, für die die Schulen örtlich zuständig sind.
Soweit mir bekannt ist, ist der Schulbezirk für die Blumberger Grundschule durch die Gemeinde gegenwärtig lediglich auf den Ortsteil Blumberg beschränkt. Dieser muss im Sinne von Planungssicherheit für das gesamte Gemeindegebiet festgeschrieben werden!

Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Juli 2016:

"Herr Gehrke ergänzt, dass die Gemeinde Träger der Grundschule ist. 

Diese ist für eine 5-Zügigkeit ausgebaut und könnte im Ausnahmefall sogar auch 6-zügig vorgehalten werden."  !!!

Demnächst:
Mehrower fragen, wann für die Bodenaufbereitungsanlage des Herrn Rahlf am Ortseingang endlich das Aus kommt?